Asbest
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen festgebundenem Asbest, wie es z. B. in Wellplatten (auch Welleternit genannt) und Fassadenplatten vorkommt, und schwachgebundenem Asbest, dass man noch oft in alten Bodenbelägen oder Leichtbauplatten vorfindet.
Häufig sind ältere Gebäude betroffen, die durch Schadstoffe wie Asbest belastet sind.
Der Umgang mit Asbest unterliegt strengen, gesetzlichen Vorschriften.
Wer Asbestplatten abbauen oder zurückbauen will, muss lt. Gesetz über den erforderlichen Sachkundenachweis verfügen.
Dies macht es für Privatpersonen nahezu unmöglich selbst Hand anzulegen, zumal in der Regel gerade dieser Sachkundenachweis, sowie das vorgeschriebene Equipment fehlt.
Die Vorgehensweise einer Asbestsanierung, egal ob fest- oder schwachgebunden, ist in der TRGS 519 streng geregelt.
Zuwiderhandlungen werden oft mit drastischen Geldstrafen geahndet.
Deshalb gehen Sie gleich zum Profi!